Bildung und Teilhabe

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe ergänzen die laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Zuschüsse erhalten zu Aktivitäten, welche ihnen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Ebenso können schulische Angebote gefördert werden.

Finden während der Schulzeit oder Kindergartenzeit gemeinsame Ausflüge statt, können die Kosten durch das Jobcenter übernommen werden.

Schülerinnen und Schüler, welche Bürgergeld beziehen, erhalten jährlich zum 01.08. (erstes Schulhalbjahr) und zum 01.02. (zweites Schulhalbjahr) einen Pauschalbetrag zum Schulbedarf.  Findet die Ersteinschulung zu einem späteren Zeitpunkt statt, kann von diesen Stichtagen abgewichen werden.

Wichtig: Für diese Leistung ist ein gesonderter Antrag nicht erforderlich. Bitte legen Sie uns ggf. eine Schulbescheinigung vor.

Schülerbeförderungskosten können für Schülerinnen und Schüler, welche Bürgergeld erhalten, übernommen werden. In der Regel wird ausschließlich die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Rahmen eines Schüler-Abos gefördert.

Sollten die schulischen Leistungen der Schülerin oder des Schülers nicht ausreichen, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen, können die Kosten für Nachhilfestunden berücksichtigt werden. Die Höhe der berücksichtigungsfähigen Kosten ist abhängig von der Qualifikation der Lehrkraft. Bitte lassen Sie diesen Vordruck von der Schule ausfüllen, um die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen zu lassen.

Nimmt ihr Kind das Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung ein, können die entstehenden Kosten durch das Jobcenter übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Mittagsverpflegung unter schulischer Verantwortung stattfindet.

Für die Teilnahme an Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit können vom Jobcenter maximal 15,00 Euro im Monat beigesteuert werden.