Privatpersonen / Geldleistungen
Informationen Bürgergeld
Das Bürgergeld wurde am 01.01.2023 eingeführt und soll dazu dienen Hilfebedürftigkeit abzuwenden.
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und in der Lage mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten.
- Sie können sich Ihren Lebensunterhalt aktuell nicht eigenständig finanzieren.
- Sie verfügen nicht über genügend finanzielle Rücklagen.
Bitte nutzen Sie den dafür in den e-Services (Jobcenter.digital) zur Verfügung stehenden Onlineantrag. Alternativ kontaktieren Sie Ihr Jobcenter.
Unterlagen die in jedem Fall zur Antragstellung benötigt werden:
- Antragsunterlagen
- Ausweisdokument
- Kontoauszüge
- jeder Umzug bedarf einer Zustimmung durch das zuständige Jobcenter
- vor dem Unterschreiben des Mietvertrags muss das Jobcenter dem Umzug zustimmen
- die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein