Privatpersonen / Geldleistungen

Informationen Bürgergeld

Das Bürgergeld wurde am 01.01.2023 eingeführt und soll dazu dienen Hilfebedürftigkeit abzuwenden.

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und in der Lage mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten.
  • Sie können sich Ihren Lebensunterhalt aktuell nicht eigenständig finanzieren.
  • Sie verfügen nicht über genügend finanzielle Rücklagen.

Bitte nutzen Sie den dafür in den e-Services (Jobcenter.digital) zur Verfügung stehenden Onlineantrag. Alternativ kontaktieren Sie Ihr Jobcenter.

Unterlagen die in jedem Fall zur Antragstellung benötigt werden:

  • Antragsunterlagen
  • Ausweisdokument
  • Kontoauszüge

  • jeder Umzug bedarf einer Zustimmung durch das zuständige Jobcenter
  • vor dem Unterschreiben des Mietvertrags muss das Jobcenter dem Umzug zustimmen
  • die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein

Erklärvideo zum Bürgergeld

Erklärvideo zu Bedarfsgemeinschaften