Veröffentlichungen

Gemäß § 54 SGB II i. V. m. § 11 SGB III ist für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eine Eingliederungsbilanz zu erstellen.

Mit der Eingliederungsbilanz informiert der jeweilige Träger der Grundsicherung die Öffentlichkeit über die Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik welche im Berichtsjahr durchgeführt wurden.

Im Wesentlichen werden folgenden Thematiken aufgezeigt:
• wofür sind die Mittel eingesetzt worden,
• welche Personengruppen wurden gefördert,
• wie wirksam ist die Förderung gewesen

Die Eingliederungsbilanzen bis zum Jahr 2022 stehen Ihnen daher zum Download als PDF zur Verfügung.

Seit dem 1. Januar 2023 ist die gesetzliche Pflicht für Agenturen für Arbeit und Jobcenter zur Erstellung einer Eingliederungsbilanz zum Einsatz und zur Wirkung von Arbeitsmarktpolitik entfallen.

Mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes war die Streichung der für die Eingliederungsbilanz einschlägigen §§ 11 SGB III und 54 SGB II verbunden.

Deshalb werden die hier veröffentlichten Tabellenanhänge zur Eingliederungsbilanz von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr aktualisiert. Detaillierte Informationen zum Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente finden Sie natürlich weiterhin in unserem Angebot:

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