Privatpersonen / Geldleistungen
Regelbedarf (Stand 01/2024)
Die Regelleistung ist Teil der Leistungen nach dem SGB II und beinhaltet im Gegensatz zu den Kosten der Unterkunft pauschal den monatlichen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung) sowie die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Um den individuellen Lebensverhältnissen gerecht zu werden, wir die Regelleistung in 6 Stufen eingeteilt, welche sich durch die Höhe des zu berücksichtigenden Betrags unterscheiden.
- Alleinstehende
- Alleinerziehende
- Volljährige mit minderjährigem Partner
- Volljährige, deren Partner inhaftiert ist
- Volljährige, deren Partner in einem Pflegeheim lebt
- Volljährige, die mit ihrem Partner aus
- Fluchtgründen noch keine Haushaltsgemeinschaft bilden konnten
Höhe des monatlichen Regelbedarfs:
563,00€
- Volljährige Partner (soweit die o.g. Ausnahmen nicht greifen)
Höhe des monatlichen Regelbedarfs
506,00€
- Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind
- Personen U25, die ohne Zusicherung umziehen § 20 Absatz 3 i
Höhe des monatlichen Regelbedarfs:
451,00€
- Kinder von 14 bis 17 Jahren
- Minderjährige Partner
Höhe des monatlichen Regelbedarfs:
471,00€
- Kinder von 6 bis 13 Jahren
Höhe des monatlichen Regelbedarfs:
390,00€
- Kinder von 0 bis 5 Jahren
Höhe des monatlichen Regelbedarfs:
357,00€