Vorrangige Leistungen

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, sind Sie verpflichtet, sogenannte vorrangige Leistungen zu beantragen, sofern Sie darauf Anspruch haben. Vorrangige Leistungen sind finanzielle Hilfen von anderen Trägern, die Ihnen oder Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft zustehen.

Das Jobcenter prüft, ob Sie einen Anspruch auf eine vorrangige Leistung haben. Sollte dies der Fall sein, werden Sie aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Das Jobcenter informiert Sie darüber, bei welcher Behörde Sie den Antrag einreichen müssen. Sollte es Ihnen nicht gelingen, Ihrer Verpflichtung nachzukommen, kann das Jobcenter den notwendigen Antrag in Ihrem Namen stellen.

Wenn keine vorrangigen Leistungen geltend gemacht werden können, dann melden Sie sich bei uns.